12. März 2026
Hüseyin Doğru, Jacques Baud, Nathalie Yamb, Alina Lipp, Thomas Röper und Angehörige – die Willkür-Verordnungen des Rates der EU gegen einzelne EU-Bürger im Zuge der „restriktiven Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ machen die EU-Sanktionen gegen Russland, die seit 2014 unbehelligt über die EU-Mitgliedsstaaten verhängt werden, erst populär.
Mit den Einzelschicksalen dieser Journalisten, Aktivisten und humanitären Helfer aus der EU geht eine hohe Identifikation einher, gerade unter den medialen Multiplikatoren, ungeachtet der politischen Lager. Denn zu intransparent sind die Listungskriterien des Rates der EU, zu brutal die Auswirkungen für die Betroffenen. Regierungs- wie Nichtregierungsmedien beklagen die Abschaffung der Meinungsfreiheit durch eine EU, die in die Mitgliedsstaaten hineinregiert. Um Zensur durchzudrücken, sind die Sanktionen der EU und ihrer Wasserträger in den Parlamenten allerdings nur ein Mittel unter vielen.
Die Klage wegen Abschaffung der Meinungsfreiheit geht daher am Kern der moralisch begründeten EU-Sanktionen vorbei, denn
- Die Sanktionen betreffen alle Bürger der EU, sie machen Uns Alle zu Mit-Tätern des Sanktionsregimes.
- Die Umsetzung der EU-Sanktionen in deutsches Strafrecht zielt auf den deutschen Mittelstand.
Die EU Sanktionen
Die EU-Sanktionen gegen Russland richten sich zuerst gegen russische Unternehmen, natürliche wie juristische Personen sowie Personengruppen, was Verbote von Dienstleistungen in Handel, Energie und Finanzen umfasst, Personen werden mit Reiseverboten, Vermögenseinfrierungen belegt.

BMWE Sanktionsregime 12/2025
Die EU-Staaten waren nicht im Krieg mit ihrem zuverlässigsten Handelspartner Russland, dennoch: Begründet werden die Sanktionen mit der „Annexion“ der Krim und einem „unprovozierten“ Krieg gegen die Ukraine.
Die Sanktionen, die letztlich nur die EU-Mitgliedsstaaten wirtschaftlich treffen, werden regelmäßig aufgefrischt vom Rat der EU – das sind die Minister der jeweiligen Ressorts in den Mitgliedsstaaten – zuständig für die Sanktionen gegen Russland ist der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, bestehend aus den Außenministern der EU-Länder und den Sachverständigen.
Die deutschen Verwalter und die EU halten sich bedeckt über die Teilnehmer der Sanktionszeremonien, daher gebe ich mir ebenfalls keine Mühe und nehme, was wir serviert bekommen:
Die Akteure – Gunther allein zuhaus‘
Für Deutschland scheint einzig Gunther Krichbaum, CDU, Staatsminister im Auswärtigen Amt, zuständig für das Sanktionsregime zu sein. Er ist der letzte, den Tatortreiniger einer EU „Kriminalszene“ einst bei den Eiern packen könnten.


Als Delegationsleiter des Ausschusses für die Angelegenheiten der EU war Krichbaum schon 2016 in Kiew aktiv, kümmerte sich um das Ukraine Asoziierungsabkommen, die Minsker Vereinbarung wie um Reformen zur Korruptionsbekämpfung. Das hat ja prima geklappt.

Pressekonferenz Rat der EU, Dezember 2025
Geregelt werden die EU-Sanktionen mit dem Beschluss (GASP) 2024/2643 und der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates der EU „über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ vom 8.10.2024.
Beschluss und Verordnung führen zu ihrer Legitimation den Art. 29 EUV und Art. 215 AEUV an. Zur Begründung allerdings stützt sich der Rat der EU ausdrücklich auf ein Konzeptpapier, beauftragt von der EU-Kommission in 2020 „Die Landschaft hybrider Bedrohungen: ein konzeptionelles Modell – Public Version“.
Vermutlich ausgehend von den Bewertungen Russlands und Chinas zur Regime-Change Industrie der westlichen Wertegemeinschaft, kopiert das Konzeptpapier die Deutung der Angriffe westlicher NGOs etc. und bastelt daraus eine gleiche Bedrohungslage für die UnsereDemokratien, durch staatliche, nichtstaatliche und staatlich gestützte Wirtschaftsakteure in allen Lebenslagen. Diesen Bedrohungen kann nur hinterfotzig (hybrid) genauso begegnet werden, wie man das dem Feind unterstellt, die Einführung neuartiger Pseudo-Rechtsbegriffe und das Schleifen des Bestimmtheitsgrundsatzes scheint strategisch sinnvoll. Das Zusammenschweißen von EU und NATO garantiert den Erfolg, angesichts all der Bedrohungen im Zwielicht von Krieg und Frieden.
Die Autoren des Machwerks bedanken sich artig gegenseitig und gratulieren sich zum verschworenen Netzwerk. Soviel zur juristischen Grundlage der Verdachtslegung gegen die eigene Bevölkerung und ihre Sanktionierung durch die EU-Verantwortlichen.
Unabhängiges Rechtsgutachten
Ernst zu nehmender und ausführlich befasst sich ein RECHTSGUTACHTEN im Auftrag von Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich (fraktionslose Mitglieder des EU Parlaments) mit den EU Rechtsakten 2024/2642 und 2643. Es geht zwei Fragen nach:
- Stehen Sanktionen gegen natürliche Personen wegen angeblicher Desinformation, (…) im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Unionsrecht?
- Kann das Europäische Parlament eine Klage auf Nichtigerklärung solcher Rechtsinstrumente erheben?
Das Ergebnis fasst die UZ, Unsere Zeit, in einem Artikel vom 14. Nov. 2025 treffend zusammen: Klatsche für das EU-Wahrheitsregime
Erlass der EU-Vorschriften in nationales Recht
Die EU Rechtsakte (GASP) 2024/2643 und (EU) 2024/2642 entfalten ihre Sprengkraft aber erst durch ihren Einsatz im Inneren mit der Richtlinie EU 2024/1226, die die Umsetzung der Sanktionen ins deutsche Strafrecht (entsprechend in allen EU Mitgliedsstaaten) verlangt. Mit Gesetzentwurf 21/2508 vom 3.11.25 kam die Bundesregierung diesem EU-Diktat nach und Bundestag/Bundesrat haben das am 15.1.2026 gegen die Widerstände der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten abgenickt. Zuvor galt die EU-Verordnung auch ohne strafrechtliche Umsetzung in nationalstaatliches Recht, allein durch Behauptung und die Praxis der Justiz.
Artikel 20
Umsetzung
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 20. Mai 2025 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.Richtlinie (EU) 2024/1226
Die EU-Richtlinie (EU) 2024/1226 und 26 weitere EU-Rechtsakte finden nach Drucksache 21/3637 in Deutschland strafrechtliche Anwendung in
– Außenwirtschaftsgesetz AWG
– Außenwirtschaftsverordnung
– Zollfahndungsdienstgesetz
– Aufenthaltsgesetz
Die EU gibt vor, sich über nationales Staatsrecht zu erheben und maßt sich durch simples Postulat Gesetzgebungskompetenz an, siehe Art. 47 EUV (Vertrag über die EU (EUV)) und Art. 40 EUV ./. Art. 3-6 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV))

Schnörkellos
Die teilnehmenden Minister in Doppelfunktion (Rat der EU/Ressortchef im Mitgliedsstaat) setzen den Befehl von Oben in die Tat um, indem sie Gesetze initiieren, die als nationale Gesetze oft verfassungswidrig sind (Bsp. Beweislastumkehr). Im Rat der EU fungieren die Minister als exekutierende Legislative. Natürlich ohne parlamentarische Legitimation oder gar Kontrolle.
Außerdem sind die „Befehle“ Verordnungen, Richtlinien, Maßnahmen des Rates der EU zwar transparent abrufbar, aber so verschachtelt aufeinander aufgebaut, dass es für Juristen, Fachleute, Betroffene und erst recht für die Bürger kaum mehr nachvollziehbar ist. Die Intransparenz wird durch die Missachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes gewahrt, d.h. der Bürger kann unmöglich „erkennen welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben“.
Das gilt für fast alle „Rechtsakte“ der EU, insofern könnte Jedermann von der Nichtigkeit des selbst-referenziellen Jura-Quatschs der EU Räte, Gremien und Kommissionen ausgehen, wäre da nicht die Adaption in nationales Recht.
EU-Sanktionen im Streisand-Effekt
Seit 2025 werden nun prominent EU-Bürger sanktioniert: Alina Lipp und Thomas Röper, die beide als Journalisten aus Russland über den Krieg gegen die Ukraine und Russland berichten, mit Hüseyin Doğru traf es einen Journalisten, der unbotmäßig über den Gazakrieg berichtet. Der Bezug zu den Russland-Sanktionen wurde über seine alte Plattform Red Media hergestellt, die irgendwas mit Russland … wir wollen hier nicht Begründungen liefern, die der Rat der EU nicht mal äußert. Schon vorher wurde Nathalie Yamb, eine Schweizer Youtuberin, die sich zur Kolonialpolitik in Afrika äußert, schikaniert und schließlich Jacques Baud, Wohn-Haft in Belgien, ein Schweizer Ex Militär-Analyst für die NATO, der u.a. den Ukraine-Krieg bewertet hat.
Diesen gelisteten Sanktionierten wird Kriegsresilienz vorgeworfen.
Die EU verhängt gegen die gelisteten sanktionierten Personen (kurz Gelistete) Ein- und Durchreiseverbote und friert ihre Vermögenswerte ein, es herrscht Berufsverbot, alle Vertragsverhältnisse sind verboten, vorhandene sind zu kündigen … Kurz, die Bürgerrechte der Gelisteten sind ohne Anhörung, Anklage oder Verurteilung abgeschafft. Darüber werden die Gelisteten nicht einmal benachrichtigt – aus rechtlichen Gründen. Denn so bleibt die EU-Menschenrechtskonvention und das Völkerrecht gewahrt, „Niemand tut ihnen Leid an.“ :

Besonders hart trifft es Hüseyin Doğru. Der Journalist lebt mit seiner Familie, drei Kindern, davon zwei Babies, in Deutschland. Die ganze Familie ist sanktioniert, die Verträge und Konten auch seiner Frau wurden gekündigt, die in der EU-Verordnung zugesagte Duldung humanitärer Hilfe wird der Familie verwehrt.
EU-Richtlinie 2024/1226, die die Umgehung der Sanktionen ahndet:

Die Gelisteten werden durch die Sanktionsverordnungen der EU zwar komplett rechtlos gestellt, aber nicht strafrechtlich belangt.
Das übernimmt auch die bundesdeutsche exekutierende Legislative so ins strafende Außenwirtschaftsgesetz AWG und ins Aufenthaltsgesetz AufenthG
Gesetzentwurf der Bundesregierung 21/2508 vom 3.11.25 auf Anordnung der EU-Richtlinie 2024/1226:

Alles was Recht ist: Soll Herr Doğru doch schauen, wie er sich und seine Familie durchbringt.
Der Kern der EU-Maßnahmen zielt also weniger auf die Gelisteten, denn auf ihre Unterstützer ab. Sanktioniert wird die Gesellschaft, denn sie wird unter Strafe gestellt und kriminalisiert. Per EU-Richtlinie 2024/1226 und ab 15.1.2026 per deutschem Strafrecht gelten die EU-Maßnahmen für alle deutschen Bürger, also auch für alle Vertragspartner von Familie Dogru oder Personen, die Kenntnisse über die Familie haben. Daraus ergeben sich Verpflichtungen gemäß der EU-Sanktionsverordnungen.
So wird z.B. der Bank-Angestellte der Comdirekt-Bank, der Herrn Doğru, die Briefe schreibt, rechtswidrig, aber gesetzeskonform, erpresst. Er findet sich in einem Dilemma zwischen Rechtssprechung im Dies- und Jenseits und geltendem Menschenrecht wieder. Er weiß, dass er bei Verweigerung der Schikanierung von Herrn Doğru im Knast landet, sich aber später, nach Absetzen des Sanktionsregimes, vor den neuen Machthabern wird verantworten müssen. Es bleibt ihm nur mit: „Ich habe ja nur Befehle ausgeführt“, die entsprechende gesellschaftliche Ausgrenzung zu erdulden. Er weiß schon jetzt, dass sein Handeln im Widerspruch zu den Menschenrechten steht. Dumm gelaufen.
Wen trifft es noch, außer den Bank-Angestellten der Comdirect Bank?
Laut der Verordnung EU 833/2014 vom 31.7.2014 gilt die Jedermannspflicht, die sich auch im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wiederfindet. Normadressaten des AWG sind nach Gesetzentwurf 21/2508 uneingeschränkt ALLE. Auch wenn das im AWG und AufenthG nicht erkennbar ist, ist die Auslegung für windige Rechtsverdreher schon angelegt.

Außerdem gelten die Verordnungen unverzüglich am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt, statt wie bisher, innerhalb von zwei Arbeitstagen!
Jeder streunende Hund ist also Normadressat des AWG und AufenthG und muss sich zu jeder Zeit – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr – aktiv die aktuellen EU-Verordnungen / Sanktionspakete besorgen und auf seine Betroffenheit und sein weiteres Umfeld prüfen.
Hält sein Frauchen am Flughafen unter laufenden Kameras einem flüchtigen Gelisteten die Tür auf und er hat nicht gebellt (Meldepflicht), kommt er ins Tierheim und Frauchen in den Knast.
So wie der Rat der EU – der Außenminister und sein Staatssekretär – sich Lipp, Röper, und Doğru rausgepickt haben, so werden sich deutsche Richter die Mit-Täter herauspicken können: Bankangestellte, Logistik-Unternehmer, Schaffner, Seelsorger, Wirtschaftsberater und Leitungspersonen.
Niemand soll frei von Furcht sein. Folgen wir Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, hat dieser willkürliche Terror gute Chancen als permanentes Herrschaftsinstrument die absolut gehorsamen Volksmassen zu regieren.
Das Bundeswirtschaftsministerium BMWE dazu zynisch im Abschnitt AWG Novelle 2026:
Die Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts kommt gerade auch den deutschen Unternehmen zugute, da so europaweit einheitliche Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen geschaffen werden.
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/sanktionen.html
Exkurs Rechtssicherheit
Da die Regierung ihr Glück kaum fassen kann, dass kein Richter ihr in den exekutiven Arm fällt, geht der Machtrausch weiter, das Unrecht wird weiter überdehnt.
Ziel der Strafrechtsharmonisierung des EU Sanktionsregimes ist – wie es der EU-Rechtsakt vorsieht – Rechtssicherheit. Dieses Ziel konterkariert die Deutsche Exekutive mit der willkürlichen Strafverfolgung durch die politische Justiz in völliger Ignoranz des Grundgesetzes und des internationalen Rechts und der Gesetze.
Auf Bundesebene, ganz ohne Anleitung durch den Außenministerrat der EU, starten die amtierenden Justizminister Maßnahmen gegen beliebige Ziele unter Gesetzesmissachtung. Diese Fälle von Justizmissbrauch werden von der Gesellschaft unter das EU-Sanktionsregime subsummiert, obwohl sie rein deutsch-staatliche Willkürmaßnahmen sind, die lediglich das gleiche Motiv mit der EU teilen.
Beispiel ist die Strafverfolgung der humanitären Helfer der Friedensbrücke im Juni 2025, die Hilfsgüter in die Donbas Oblaste Luhansk und Donezk organisierten, zu einer Zeit, da diese als eigenständige Volksrepubliken unter den Minsker Vereinbarungen standen.
Diese Helfer werden nun von der Bundesregierung politisch verfolgt und kriminalisiert, und das ausdrücklich unter Missachtung Art. 103 GG (wonach keine Tat ohne Gesetz verfolgt werden darf) und entgegen dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH), der die Listung der selbsternannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk als Terrororganisationen verboten hat.
International wird Deutschland wegen Instrumentalisierung des Rechts durch die Politik von der Berechtigung zur Strafverfolgung ausgenommen, deutsche Haftbefehle werden nicht mal in der EU akzeptiert.
Auf der Bundespressekonferenz spricht Florian Warweg die rechtlichen Grundlagen der EU-Sanktionen und die deutsche Verantwortung an. Außenamtssprecher Josef Hinterseher nutzt das für eine gezielte Drohung.
„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“
Und weiter im Orwell-Sprech:
„Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“
Ostdeutsche Allgemeine Zeitung
BPK: Wieso missachten EU und Bundesregierung seit Jahren Gerichtsurteile gegen Sanktionen?
Dazu auch Tichys Einblick
Wie das Außenministerium Sanktionen für Vergehen rechtfertigt, die das Außenministerium nicht definieren kann
Man will also Verhaltensänderung erwirken.
Welche Gelegenheit bekommen die Delinquenten dazu?
Sollen die Gelisteten ihre Unterwerfung an die Kirchentüren des Reiches nageln?
Mordmaschine Sanktionen
Sanktionen sind kein Mittel der Diplomatie, mit dem populistisch Verhaltensänderung beim Wirtschaftsgegner zur Wahrung von Menschenrechten, Freiheit und Gedöns erreicht werden soll – Sanktionen sind selbst ein mörderisches Werkzeug des Kriegs.
Die Schutzheilige der Grünen, Madeleine Albright, sagte 1996 auf die Frage nach dem Sanktionsziel, dass die Ermordung von 500.000 irakischen Kindern aufgrund der US-Sanktionen gegen den Irak, dass „es den Preis wert ist.“
Eine Studie von Wirtschaftswissenschaftler Francisco Rodriguez/University of Denver vom November 2025 – also noch vor den neuesten US Sanktionen gegen Kuba – geht von bisher 38 Mio. Toten aus.
https://amerika21.de/2025/11/278505/saktionen-weltweit-millionen-todesopfer
Diese Toten sind seit Jahrzehnten durch die Berichterstattung der Regierungsmedien ohne unsere Anteilnahme begraben worden.
Die moralische Herleitung für die EU-Sanktionen wie sie Herr Hinterseher, Kallas, Pistorius et al. betreiben, sind unwürdige Heuchelei, die Herrschaften dienen ganz anderen Interessen.
Denn sie wissen was sie tun
Die Staatswillkür hat neben Psychoterror gegen Jedermann, vor allem direkte Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, genauer auf den Mittelstand.
Die Abschaffung der Rechtssicherheit für die Wirtschaft und ihre Auslieferung an ein intransparent agierendes Sanktionsregime, das sich selbst mit der jederzeitigen Kriminalisierung beliebiger Geschäftsfelder und Akteure ein juristisches Fallbeil gegen Jedermann erlaubt hat, würgt auch schon ohne konkrete Maßnahmen die Wirtschaft effektiv ab.
Die Reduzierung der Fristen für die Umsetzung der Sanktionen von 2 Wochen, dann 2 Tage und jetzt auf 0, erfordert einen hohen Personalaufwand unter hohem Zeitdruck. KI-Lösungen können sich kleinere und mittlere Unternehmen oft nicht leisten, teure Rechtsabteilungen erst recht nicht. Außerdem sind die Rechtsbegriffe teilweise derart schwammig, dass sich die Mitarbeiter nie sicher sein können, sich nicht strafbar zu machen. Unter diesen Umständen wird sich Personal eher aus dem Geschäft zurückziehen, als dass man neues hinzugewinnen könnte.
Geldstrafen, Freiheitsberaubung, Enteignung
Auch die Hochstufung der Meldepflicht für Jedermann zu einer Straftat bei nicht sofortiger Meldung von Vermögen, familiären Umständen oder Aufenthalt der Sanktionierten sowie die Meldung des Endverbleibs sanktionierter Güter, überfordert ganz sicher die betroffenen Mitarbeiter und führt nur deshalb noch nicht zu Personalflucht, weil sich die wenigsten ein solch ungeheuerliches Schleifen des Rechtsstaates vorstellen können.
Das Sanktionsregime und letztlich das Außenwirtschaftsgesetz belegen schon den Versuch der Umgehung der Sanktionen – dazu zählt auch die sofortige Meldepflicht – mit irren Geldstrafen oder Gefängnis. Um die Leute genau dorthin zu bringen wird mit dubiosen Begriffen hantiert. Ruckzuck wird so bei Bedarf eine Firma liquidiert. Ein späteres „Oh, wir haben uns geirrt, die Rechtslage stellt sich doch anders dar.“ hat dann schon Fakten geschaffen.
Auch die Investitionsbereitschaft im EU-Raum muss bei der unsicheren, lebensbedrohlichen Rechtslage sinken. Gut informierte Leitungspersonen sowie Unternehmen werden dem Wirtschaftsraum EU, besonders Deutschland, fernbleiben. Die noch hier sind, werden die Beine unter den Arm nehmen.
Es gab Gegenwehr
Ausschuss Wirtschaft und Energie am 17.12.2025
Experten warnen vor Überregulierung bei Verstößen gegen EU-
Sanktionen
Die Industrie- und Handelskammer IHK legt in ihrer Stellungnahme dar, wie die Beratungspflicht im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Risiko wird und somit die Außenwirtschaftsförderung heruntergefahren wird.
Generell stellt die DIHK fest, dass Deutschland als Exportnation von der Umsetzung der EU-Sanktionsvorschriften ins nationale Recht besonders benachteiligt ist.
Stellungnahme DIHK
DIHK / Deutsche Industrie- und Handelskammer
Die Bundesregierung hielt trotz gut begründeter Einwände der Wirtschaftsbeteiligten unbeirrt am rigorosen Gesetzvorschlag fest, wie die Stellungnahme gegenüber den Vorschlägen des Bundesrats zeigt: Drucksache 21/3205 vom 11.12.25
Das sogenannte Parlament hat am 15.1.2026 natürlich den Regierungsbefehl bereitwillig abgenickt.
Die deutschen Bundesregierungen seit Merkel werden vermutlich zu Rechtsbeugung angeleitet, denn der Schaden, den der deutsche Verwaltungsapparat anrichtet, scheint gewollt: Es ist anzunehmen, dass der Rechtsstaat für den EU-Bundesstaat abgeräumt werden soll.

Interessenvertreter (es waren nicht alle da) und ihre Volksvertreter
Russland-Sanktionen gegen die EU-Mitgliedsstaaten
Mittlerweile wurde das 20. Sanktionspaket verabschiedet, allerdings tritt es diesmal nicht in Kraft wegen eines erneuten Anschlags der Ukraine auf die Energieinfrastruktur der EU sowie der Blockade der Ölpipeline Druschba, was vor allem Ungarn, die Slowakei und Deutschland betrifft. Ungarn und die Slowakei haben die EU-Sanktionsverordnung nicht bestätigt und den Kredit genannten 90 Milliarden Euro für die Ukraine widersprochen – die deutsche Spitze verhält sich getreu dem Motto: Alles gegen Deutschland.
Öffentlich hinterfragt werden die EU-Sanktionen nur selten, doch je mehr die eigenen Bürger die wirtschaftlichen Auswirkungen spüren, desto größer die Gefahr, dass sie aufbegehren. Vielleicht hat der Rat der EU deshalb erwägt, den Holzhammer einzusetzen.
Die EU-Sanktionen gegen Russland waren schon vor 2014 vorbereitet worden!
Im August 2014 meldet sich Michael Gahler, der altgediente Haudegen der CDU zu den Russland-Sanktionen zu Wort. Er ist Mitglied im Auswärtigen Ausschuss (AFET) und im Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments.

Altgedient, Gahler ist EU-Abgeordneter seit 1999!
Gahler forderte nach dem US/NATO Putsch gegen die Ukraine härtere Sanktionen gegen Russland, Einreiseverbote und internationale Kontrolle der ukrainisch-russischen Grenze, Waffenlieferungen schließt er damals noch aus.
Interview mit Michael Gahler im Deutschlandfunk am 29.8.2014
„Wir müssen eine angemessene Antwort geben“


Seit Juni 2013 sitzt Michael Gahler in Doppelfunktion im EU-Parlament, als Präsident der KANGAROO GROUP ist er nun auch Interessenvertreter der Rüstungsindustrie.
Lobbypedia hat die Gruppe schon lange auf dem Radar. Die Kangaroo Group war zuerst eine nicht registrierte „Intergroup“, der 50 Großkonzerne angehören, wie die unvermeidlichen Goldman Sachs, Philip Morris, Deutsche Bank, Volvo, und BP. Der Gruppe dienen außer Gahler, noch zwölf weitere „Europa-Abgeordnete“. Uups!
Unter der Präsidentschaft von Michael Gahler (CDU) fungiert die Gruppe als einflussreicher Kanal für die Interessen der Rüstungsindustrie. Sie organisiert Debatten und Veranstaltungen – wie das „Forum Space, Defence & Security“, bei denen Industrievertreter direkt mit EU-Parlamentariern und Beamten interagieren können. Kritiker, wie das Corporate Europe Observatory, werfen der Gruppe vor, die Militarisierung der EU voranzutreiben und eine enge Verzahnung zwischen Politik und Rüstungslobby zu ermöglichen.
KI-Text nach Suchfunktion
EU, Bundesregierung und Staatsmedien in stillem Einverständnis
Im Oktober 2018 war die Welt scheinbar noch in Ordnung. Außenminister Sigmar Gabriel lehnte die Sanktionen im Countering Russian Influence in Europe and Eurasia Act vom Mai 2017 als Verstoß gegen das Völkerrecht ab. Der BDI meldete die Interessen der Wirtschaft gegen die Sanktionen an und die FAZ sprach sich gegen ein Wirtschaftsdiktat aus Washington aus.
Allerdings war in der EU der Global Magnitsky Act gegen Russland durchgedrückt worden, da hatte Wirtschaftsrivale USA wohl schon erfolgreich lobbyiert.
Die Kontrolle über die deutsche Wirtschaft wurde also lange vorbereitet und wohldosiert angewendet, so dass die Öffentlichkeit langsam an die höhere Gewalt herangeführt wurde.
Mit dem EU-Sanktionsregime zum stillen Staatsstreich?
Wie es aussieht, wird der Krieg aber im Falle der EU-Sanktionen nicht nur gegen den äußeren Feind geführt, sondern ganz ohne Klassenideologie gegen die ganze Gesellschaft. Dazu kommt die EU-Schuldenpolitik für das transnationale Kapital wie BlackRock durch die EU-Verfügung über die nationalen Haushalte.
Wenn mit verfassungswidrigen Maßnahmen die Komplizenschaft der Bevölkerung erzwungen werden soll, müssen wir gegen die Verantwortlichen auf nationaler Ebene vorgehen, formal Strafantrag stellen, auf EU-Ebene beim EuGH / IGH klagen und beim IStGH Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen. Denn wir haben keine Repräsentanten oder Volksvertreter, die unsere Interessen wahrnehmen.
„Das Versagen des Parlamentariers wird zum Schicksal von Staat und Volk“
Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik, 1966
Die Gesellschaft wird sich gegen die winzige Minderheit der Gewaltenbruderschaft durchsetzen müssen.