5. Februar 2024
… dieses Prinzip autoritärer Macht, könnte in der Not als Korrektiv durch einen konsequenten Rechtsstaat nützlich sein. Wir beobachten zurzeit bei einigen Amtsträgern eine gefährliche Radikalisierung und vollkommene Verkennung ihres Mandats, da sie nie Widerspruch aus Zivilgesellschaft oder Wirtschaft bekamen und nun keinen Widerspruch mehr dulden wollen.
Das Grundgesetz als Richtschnur zur Organisierung von Staat und Gesellschaft ist zunehmend zum Wunschzettel von Interessensvertretern und ihren Erfüllungsgehilfen in der Politik verkommen. Das GG wurde bisher mehr als 300 mal geändert, so lax kann keine Demokratie mit einer Verfassung umgehen. Das Volk als Souverän bekommt als Untertan die Statistenrolle und wird bei Bedarf aus der Requisite geholt, darf dann vorgestanzte Schilder schwenken und Parolen brüllen.
Die letzte Hoffnung liegt auf dem Rechtsstaat, der dem entgrenzten Parteienstaat kontra geben soll. Doch auch hier sieht es nicht gut aus für die Demokratie. Die Bundesanwaltschaft untersteht dem Justizminister, der Verfassungschutz ist an die Innenministerin weisungsgebunden, die von ihm rege Gebrauch macht, und die Richter beim Bundesverfassungsgericht werden nach Parteienproporz ausgeklüngelt.
Das Grundgesetz sieht mit Art. 61 einen Antrag von Bundestag und Bundesrat vor, um Klage gegen einen Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben, das würde auch anderen Amtsträgern Orientierung geben, doch bei den Abgeordneten im Einigkeitsparlament grenzt das an Blasphemie.
Amtsmissbrauch, Volksverhetzung, Verleumdung
Bei so offensichtlichem Amtsmissbrauch jedoch, wie sie der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurzeit auch noch mit moralischer Attitüde vorträgt, besteht die Hoffnung, dass Recht und Gesetz doch noch zur Geltung kommen, dass das Strafgesetzbuch dem Präsidenten seine Schranken aufzeigt. Daher habe ich Strafanzeige wegen der Volksverhetzungs-Propaganda des Bundespräsidenten erstattet, wie wahrscheinlich Tausende andere Mitbürger, ob der himmelschreienden Zustände in unserem Land.
Damit dem stattgegeben wird, muss sich allerdings Justizminister Marco Buschmann an den liberalen Teil seines neoliberalen Herzes fassen und dem Staatsanwalt sein Go geben. So wäre wenigstens die Zukunft der fdp in der Wertschätzung der Bevölkerung ein wenig angehoben.
Strafanzeige gegen Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier
§ 130 StGB, Volksverhetzung, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html